Österreichs Datenschutzbeauftragte stellt fest, dass Microsoft Studenten illegal mit Cookies verfolgt hat; Unternehmen antwortet

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Microsoft ist in der EU erneut in Schwierigkeiten geraten. Um Sie auf dem Laufenden zu halten: Bereits im Juni 2024 reichte die europäische Gruppe für digitale Rechte NOYB (None of Your Business) zwei Beschwerden bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) ein. Damals warf NOYB Microsoft vor, Schüler über seine Bildungsplattform Microsoft 365 illegal zu verfolgen.

Österreichische Regulierungsbehörde regelt, dass Microsoft Schüler unrechtmäßig mithilfe von Cookies verfolgt hat

Laut der Beschwerde versuchte Microsoft auch, die Verantwortung für den Datenzugriff und die Datenverfolgung auf örtliche Schulen abzuwälzen. Nun, die Datenschutzbehörde entschied im Oktober 2025 zugunsten von NOYB. Die Regulierungsbehörde stellte fest, dass Microsoft gegen Artikel 15 der DSGVO verstoßen hatte, der Benutzern das Recht auf Zugriff auf ihre persönlichen Daten garantiert.

Im Rahmen des Urteils forderte das österreichische DSB von Microsoft Auskunft darüber, welche Daten übermittelt wurden. Die Regulierungsbehörde forderte den Redmond-Riesen außerdem auf, vage interne Begriffe wie „interne Berichterstattung“, „Geschäftsmodellierung“ und „Verbesserung der Kernfunktionalität“ zu erläutern. Dabei ging es um die erste Beschwerde.

Nun liegt auch das Urteil zur zweiten Beschwerde vor, die wohl schwerwiegender ist (über Windows Insight). Das österreichische DSB hat entschieden, dass Microsoft rechtswidrig gehandelt hat, indem es Tracking-Cookies auf dem Gerät eines Minderjährigen platziert hat, der Microsoft 365 Education nutzt.

Die Behörde kam zu dem Schluss, dass diese Praxis gegen die DSGVO-Regeln verstößt, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Daten von Kindern. Ein Datenschutzanwalt bei NOYB, Felix Mikolasch, sagt: „Die Verfolgung von Minderjährigen ist eindeutig nicht datenschutzfreundlich“, und fügt hinzu, dass Microsoft den Datenschutz offenbar nur in Marketingaussagen priorisiert.

Antwort von Microsoft

Unterdessen sagte der Sprecher von Microsoft in einer Erklärung gegenüber The Register, dass Microsoft 365 for Education die DSGVO-Anforderungen erfüllt. Sie versicherten außerdem, dass Schulen die Plattform weiterhin legal nutzen können, und bestätigten, dass das Unternehmen die Entscheidung derzeit prüfe und bald über die nächsten Schritte entscheiden werde.

Microsoft hat nun vier Wochen Zeit, dem Urteil nachzukommen und muss die Verwendung von Tracking-Cookies auf dem Gerät des betroffenen Minderjährigen einstellen. Bemerkenswert ist, dass sowohl die betroffene Schule als auch das österreichische Bildungsministerium erklärten, dass sie von einer Nachverfolgung nichts wussten, bis NOYB das Problem ansprach.

*️⃣ Quelllink:

reichte zwei Beschwerden ein , entschied im Oktober 2025 zugunsten von NOYB , Windows Insight, hat entschieden , The Register ,